Bildungspaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket).
Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat einen Anspruch auf das Bildungspaket.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird für die Teilnahme an Sport, Spiel und Kultur ein Betrag von monatlich bis zu 15,00 Euro übernommen, z. B. als Vereinsbeitrag für den Sportverein oder für die Musikschule. Die Leistung wird pauschaliert über die BildungsKarte erbracht. Ausreichend ist insoweit ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten (zum Beispiel Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt.
Die BVE-Geschäftsstelle hilft gerne bei der Beantragung der BuT-Leistungen für den Mitgiedsbeitrag des BV Essen.
Hier geht es zum Flyer_Bildungspaket sowie zum Antrag_auf_Leistungen_fuer_Bildung_und_Teilhabe-2.